Rechte als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall
Es kommt schnell dazu und es kracht auf den Straßen von Berlin. Ob aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit, schlechter Sicht oder anderer Umstände – die Statistiken zeigen, dass die Unfallrate in der Stadt weiterhin steigt. Natürlich muss man nicht immer selbst die Schuld an einem Unfall tragen. Wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, hat man als Unfallgeschädigter selbstverständlich Rechte.
Die Rechte als Unfallgeschädigter:
KFZ Gutachter Berlin hinzuziehen:
- Als Unfallgeschädigter steht es Ihnen zu, einen KFZ Gutachter in Berlin zur Beweissicherung und Feststellung der entstandenen Schäden sowie der Schadenhöhe hinzuzuziehen. Dabei können Sie selbst entscheiden, welcher Sachverständige diese Arbeit durchführt. Es ist ratsam, einen unabhängigen KFZ Gutachter zu wählen, der nicht an eine Versicherung gebunden ist.
Alle anfallenden Kosten erstattet bekommen:
- Neben den Reparaturkosten können durch ein Gutachten auch Wertminderungsansprüche und Kosten für die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle anfallenden Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.
Werkstattwahl und fiktive Abrechnung:
- Als Geschädigter haben Sie die Wahl, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird. Zudem können Sie sich die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auch durch eine fiktive Abrechnung auszahlen lassen, ohne die tatsächliche Reparaturkostenrechnung vorzulegen.
Kosten für den Ausfall des Autos:
- Die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs kann durch ein Gutachten festgestellt werden. In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Ersatzleistungen, wie einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Weitere Schadensansprüche geltend machen:
- Neben den materiellen Schäden können auch körperliche und psychische Schäden, Schmerzensgeld sowie Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung von Gepäck eingefordert werden.
Rechtsanwalt hinzuziehen:
- Angesichts möglicher Streitigkeiten zwischen den Parteien ist es ratsam, von Anfang an einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Kosten für den Anwalt sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.
Es ist wichtig, dass unfallgeschädigte Personen von Anfang an ihre Rechte vollumfänglich geltend machen. Eine schnelle Abwicklung sollte nicht im Vordergrund stehen, sondern vielmehr eine gründliche Schadenregulierung angestrebt werden.