Die Rechtslage bei einem Rotlichtverstoß

October 31, 2023

KFZ Gutachten in Berlin

Die Rechtslage bei einem Rotlichtverstoß

Die rote Ampel im Straßenverkehr

Man fährt auf eine Ampel zu und sieht, wie sie auf Gelb umschaltet. Der Gedanke: “Das schaffe ich noch! Nur etwas mehr Gas.” Man überfährt die Ampel im gleichen Moment, in dem sie auf Rot umspringt, und sieht, wie der Blitz einschlägt. In solchen Momenten verspüren viele Autofahrer Wut, da es sich um einen unnötigen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt.

Rotlichtverstöße zählen zu den schwerwiegenden Vergehen und werden oft mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar zeitlich begrenzten Fahrverboten geahndet. Doch was kann man als Betroffener in einer solchen Situation tun? Genau das möchten wir nun erklären.

Blitzerampeln in Berlin und die Rechtslage bei Rotlichtverstoß

Gemäß §37 StVO ist klar festgelegt, welche Aufgaben Ampeln haben und was die einzelnen Symbole bedeuten. §37 Abs. 2 StVO besagt:

  • Grün: Der Verkehr ist freigegeben
  • Gelb: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten
  • Rot: Vor der Kreuzung anhalten

Die Frage, wann eine Kreuzung als überfahren gilt, ist juristisch relevant. Der BGH hat entschieden, dass kein Rotlichtverstoß vorliegt, wenn die rote Ampel überfahren wird, aber die Fluchtlinie vor der Kreuzung nicht überquert wird. Ampeln schützen den Querverkehr, und dieser wird erst beeinträchtigt, wenn die Fluchtlinie überschritten wird.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Eine Ampel schützt den Querverkehr.
  • Grün bedeutet freier Verkehr, Gelb fordert zum Warten auf, und Rot verlangt einen Halt vor der Ampel.
  • Ein Rotlichtverstoß liegt nicht vor, wenn die rote Ampel überfahren wird, aber vor der Fluchtlinie angehalten wird.

Folgen eines Rotlichtverstoßes

Über eine rote Ampel zu fahren und erwischt zu werden, kann teure Konsequenzen haben. Im Bußgeldkatalog (§ 130 ff.) sind Strafen für Verstöße festgelegt:

  • Überfahren einer roten Ampel: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot von einem Monat
  • Mit Sachbeschädigung: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot von einem Monat

Liegt die Rotphase länger als 1 Sekunde vor, nimmt der Gesetzgeber an, dass das Überfahren absichtlich erfolgte, was zu härteren Strafen führt:

  • Überfahren einer roten Ampel (länger als 1 Sekunde): 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot von einem Monat
  • Mit Gefährdung: 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot von einem Monat
  • Mit Sachbeschädigung: 360 Euro Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot von einem Monat

Es ist ratsam, rote Ampeln im Straßenverkehr zu beachten, nicht nur wegen der Strafen, sondern auch im Interesse der Verkehrssicherheit. Blitzer-Ampeln in Berlin sind dabei besonders zu beachten, da sie Bilder vom Fahrzeug erzeugen, wenn jemand über Rot fährt.

Was tun nach einem Rotlichtverstoß?

Auch wenn das Verfahren auf den ersten Blick eindeutig erscheint, können Anwälte oft Abmilderungen oder sogar die Einstellung des Verfahrens erreichen. Ansatzpunkte für den Anwalt können sein:

  • Umwandlung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes in einen normalen (Nachweis, dass die Rotphase wirklich länger als 1 Sekunde dauerte)
  • Überprüfung der Qualität des Beweisfotos (Identifizierung des Fahrers möglich? Front- oder Heckfoto?)
  • Überprüfung auf Messfehler (höhere Toleranzwerte sind möglich)

Gegenüber den Behörden sollte man keine Angaben machen, da jede Aussage später im Verfahren gegen einen verwendet werden kann. Ein Anwalt kann frühzeitig einschreiten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Fazit

Rotlichtverstöße kommen immer noch häufig vor und stellen eine Gefahr im Straßenverkehr dar. Ein Rotlichtverstoß muss jedoch nicht zwangsläufig schwerwiegende Folgen haben. Mit der Hilfe eines Anwalts lassen sich Bußgelder und Strafen oft erheblich mildern. Ruhe bewahren, keine Angaben gegenüber den Behörden machen und einen kompetenten Anwalt einschalten, kann zu einer positiven Lösung führen. Der beste Schutz bleibt jedoch, keine rote Ampel zu überfahren.