Mit unseren KFZ Gutachter in Rummelsburg erhalten Sie eine schnelle und fachgerechte Bewertung, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
Inhabergeführter Familienbetrieb
Unsere KFZ Gutachter in Rummelsburg bieten Ihnen eine kompetente und unabhängige Fahrzeugbewertung. Ein fundiertes KFZ Gutachten ist essenziell, um nach einem Unfall eine rechtssichere und faire Schadensregulierung zu gewährleisten. Unsere erfahrenen KFZ Sachverständigen in Rummelsburg analysieren Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoschäden sorgfältig und erstellen detaillierte Berichte für Ihre Versicherung oder gerichtliche Auseinandersetzungen. Neben Unfallgutachten bieten wir auch KFZ Wertgutachten, um den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs objektiv zu bestimmen. Falls erforderlich, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Versicherung und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Unser Ziel ist es, Ihnen eine schnelle, unkomplizierte und professionelle Lösung anzubieten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Verkehrsunfall und Unfallschaden?
In nur 4 Schritten zu Ihrer Entschädigung.
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Termin vereinbaren
Sie können uns telefonisch erreichen oder per E-Mail kontaktieren. Als KFZ Gutachter sind wir jederzeit in Rummelsburg für Sie unterwegs.
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Unser KFZ Wertgutachter wird Ihr Fahrzeug direkt vor Ort begutachten. Egal ob bei Ihnen Zuhause, bei Ihnen auf der Arbeit oder direkt am Unfallort in Rummelsburg.
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Nachdem unser KFZ Sachverständiger die Berechnung durchgeführt hat, werden sämtliche erforderlichen Unterlagen an die Versicherung oder den Anwalt weitergeleitet.
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Nach Prüfung durch die Versicherung, erhalten Sie die Auszahlung der Reparaturkosten, die im Unfallgutachten ermittelt wurden.
Das sagen unsere Kunden
“Ich bin über Google auf das Team gestoßen. Ich war super überrascht! Kompetentes Team, ohne lange Wartezeit, äußerst freundlich gegenüber dem Kunden und Preis/Leistungsverhältnis war unschlagbar.”
Philipp Goralski
"Sehr guter Service, gute Beratung und auch super freundlich. Ich komme wieder!"
Marvin Koch
Bereits mehrmals Dienstleistungen in Anspruch genommen - wurde immer super freundlich und kompetent beratet.
Marie Elsner
Sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter mit Fachkenntnissen. Die Arbeit wird schnell gemacht, es wird auch bei Fragen alles beantwortet und geholfen. Sehr zu empfehlen!
Dariush Franczak
Sehr guter Service, gute Beratung und auch super freundlich. Sehr empfehlenswert!
Andrjucha Melnk
Häufig gestellte Fragen
Nach einem Unfall ist eine professionelle Bewertung des Schadens notwendig. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter in Rummelsburg kann Ihnen helfen, eine genaue Schadensanalyse zu erhalten – besonders in einem Haftpflichtfall.
Wurde Ihr Fahrzeug ohne Ihr Verschulden beschädigt? Dann müssen Sie für das Gutachten nichts zahlen – die gegnerische Versicherung übernimmt das.
Wir übernehmen die Begutachtung direkt an Ihrem Wunschort. Kein Aufwand für Sie – und nach einem unverschuldeten Unfall auch keine Kosten, da die gegnerische Versicherung zahlt.
Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.
Ja! Denn im § 249 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Geschädigte selber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug Instandsetzen oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Dies wird auch als fiktive Abrechnung bezeichnet.
Ja, Sie haben das Recht einen freien Unfallgutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.
Ihr Unfallgutachten in Rummelsburg – professionell, unabhängig und für Geschädigte kostenfrei. Unser Sachverständigenbüro ist kurzfristig verfügbar. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung.
Ein Auto Gutachter darf nicht befangen agieren, also keine Unfallanalyse für Freunde oder Familie abgeben. Außerdem darf ein Unfallgutachter lediglich seine Analyse und Schadensmeldung weitergeben, er hat letztendlich keine Entscheidungsgewalt. Das endgültige Urteil über die Schadenshöhe, den Unfallhergang und einen eventuellen Strafbefehl trifft immer die Versicherung, der Anwalt oder die Polizei.
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