Lassen Sie sich von einem erfahrenen und unabhängigen KFZ Gutachter in Hellersdorf, der Ihnen eine schnelle und zuverlässige Begutachtung bietet, unterstützen.
Inhabergeführter Familienbetrieb
Unsere KFZ Gutachter in Hellersdorf bieten Ihnen eine schnelle und professionelle Begutachtung nach einem Unfall oder zur Wertermittlung Ihres Fahrzeugs. Ein detailliertes KFZ Gutachten ist entscheidend, um eine faire Entschädigung bei der Versicherung zu erhalten. Unsere KFZ Sachverständigen in Hellersdorf analysieren Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoschäden sorgfältig und liefern eine objektive Bewertung. Zusätzlich erstellen wir KFZ Wertgutachten, die Ihnen eine fundierte Grundlage für den Verkauf oder die Versicherungseinstufung Ihres Fahrzeugs bieten. Unser Ziel ist es, Ihnen eine rechtssichere und transparente Begutachtung zu ermöglichen, damit Sie finanziell abgesichert sind. Falls gewünscht, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und profitieren Sie von einer professionellen und unabhängigen Fahrzeugbewertung. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung.
Verkehrsunfall und Unfallschaden?
In nur 4 Schritten zu Ihrer Entschädigung.
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Termin vereinbaren
Sie können uns telefonisch erreichen oder per E-Mail kontaktieren. Als KFZ Gutachter sind wir jederzeit in Hellersdorf für Sie unterwegs.
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Unser KFZ Wertgutachter wird Ihr Fahrzeug direkt vor Ort begutachten. Egal ob bei Ihnen Zuhause, bei Ihnen auf der Arbeit oder direkt am Unfallort in Hellersdorf.
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Nachdem unser KFZ Sachverständiger die Berechnung durchgeführt hat, werden sämtliche erforderlichen Unterlagen an die Versicherung oder den Anwalt weitergeleitet.
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Nach Prüfung durch die Versicherung, erhalten Sie die Auszahlung der Reparaturkosten, die im Unfallgutachten ermittelt wurden.
Das sagen unsere Kunden
“Ich bin über Google auf das Team gestoßen. Ich war super überrascht! Kompetentes Team, ohne lange Wartezeit, äußerst freundlich gegenüber dem Kunden und Preis/Leistungsverhältnis war unschlagbar.”
Philipp Goralski
"Sehr guter Service, gute Beratung und auch super freundlich. Ich komme wieder!"
Marvin Koch
Bereits mehrmals Dienstleistungen in Anspruch genommen - wurde immer super freundlich und kompetent beratet.
Marie Elsner
Sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter mit Fachkenntnissen. Die Arbeit wird schnell gemacht, es wird auch bei Fragen alles beantwortet und geholfen. Sehr zu empfehlen!
Dariush Franczak
Sehr guter Service, gute Beratung und auch super freundlich. Sehr empfehlenswert!
Andrjucha Melnk
Häufig gestellte Fragen
Nach einem Unfall benötigen Sie eine professionelle Einschätzung des Schadens. Ein unabhängiger Kfz Gutachter in Hellersdorf kann Ihnen helfen, den Schaden realistisch einzuschätzen – besonders bei einem Haftpflichtfall.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die Versicherung des Verursachers sämtliche Kosten tragen – auch für die Begutachtung Ihres Fahrzeugs.
Unser mobiler Service spart Ihnen Zeit und Aufwand: Wir besichtigen Ihr Fahrzeug an Ihrem Wunschort. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie keinen Cent – die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten.
Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.
Ja! Denn im § 249 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Geschädigte selber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug Instandsetzen oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Dies wird auch als fiktive Abrechnung bezeichnet.
Ja, Sie haben das Recht einen freien Unfallgutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.
Als zertifizierte KFZ-Sachverständige in Hellersdorf bieten wir Ihnen eine präzise Schadensbewertung. Falls Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind, ist unser Gutachten für Sie kostenfrei. Rufen Sie uns gerne an.
Ein Auto Gutachter darf nicht befangen agieren, also keine Unfallanalyse für Freunde oder Familie abgeben. Außerdem darf ein Unfallgutachter lediglich seine Analyse und Schadensmeldung weitergeben, er hat letztendlich keine Entscheidungsgewalt. Das endgültige Urteil über die Schadenshöhe, den Unfallhergang und einen eventuellen Strafbefehl trifft immer die Versicherung, der Anwalt oder die Polizei.
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