Unsere KFZ Gutachter in Friedrichsfelde fertigen schnell fachgerechte Fahrzeugbewertungen an, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Inhabergeführter Familienbetrieb
Ob Unfallbewertung oder Wertermittlung – unsere KFZ Gutachter in Friedrichsfelde sind Ihre verlässlichen Ansprechpartner. Ein professionelles KFZ Gutachten ist nach einem Unfall essenziell, um eine faire Entschädigung durch die Versicherung zu erhalten. Unsere KFZ Sachverständigen in Friedrichsfelde analysieren Schäden detailliert und erstellen KFZ Wertgutachten, die den tatsächlichen Marktwert Ihres Fahrzeugs ermitteln. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Falls gewünscht, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Versicherung, um Ihnen Zeit und Aufwand zu ersparen. Unsere Gutachten sind unabhängig, präzise und rechtssicher – damit Sie eine transparente und faire Bewertung erhalten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.
Verkehrsunfall und Unfallschaden?
In nur 4 Schritten zu Ihrer Entschädigung.
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Termin vereinbaren
Sie können uns telefonisch erreichen oder per E-Mail kontaktieren. Als KFZ Gutachter sind wir jederzeit in Friedrichsfelde für Sie unterwegs.
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Unser KFZ Wertgutachter wird Ihr Fahrzeug direkt vor Ort begutachten. Egal ob bei Ihnen Zuhause, bei Ihnen auf der Arbeit oder direkt am Unfallort in Friedrichsfelde.
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Nachdem unser KFZ Sachverständiger die Berechnung durchgeführt hat, werden sämtliche erforderlichen Unterlagen an die Versicherung oder den Anwalt weitergeleitet.
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Nach Prüfung durch die Versicherung, erhalten Sie die Auszahlung der Reparaturkosten, die im Unfallgutachten ermittelt wurden.
Das sagen unsere Kunden
“Ich bin über Google auf das Team gestoßen. Ich war super überrascht! Kompetentes Team, ohne lange Wartezeit, äußerst freundlich gegenüber dem Kunden und Preis/Leistungsverhältnis war unschlagbar.”
Philipp Goralski
"Sehr guter Service, gute Beratung und auch super freundlich. Ich komme wieder!"
Marvin Koch
Bereits mehrmals Dienstleistungen in Anspruch genommen - wurde immer super freundlich und kompetent beratet.
Marie Elsner
Sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter mit Fachkenntnissen. Die Arbeit wird schnell gemacht, es wird auch bei Fragen alles beantwortet und geholfen. Sehr zu empfehlen!
Dariush Franczak
Sehr guter Service, gute Beratung und auch super freundlich. Sehr empfehlenswert!
Andrjucha Melnk
Häufig gestellte Fragen
Nach einem Unfall ist es wichtig, die Schadenshöhe fachgerecht bestimmen zu lassen. Ein unabhängiger Gutachter in Friedrichsfelde kann Ihnen dabei helfen – insbesondere, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt.
Sie hatten einen Unfall, den Sie nicht verschuldet haben? Dann übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihr Schadengutachten.
Ob zu Hause, bei der Arbeit oder anderswo – wir begutachten Ihr Fahrzeug genau dort, wo Sie es wünschen. Nach einem unverschuldeten Unfall bleibt dieser Service für Sie kostenlos, da die gegnerische Versicherung zahlt.
Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.
Ja! Denn im § 249 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Geschädigte selber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug Instandsetzen oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Dies wird auch als fiktive Abrechnung bezeichnet.
Ja, Sie haben das Recht einen freien Unfallgutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.
Wir erstellen KFZ-Gutachten in Friedrichsfelde und helfen Ihnen mit einer professionellen Schadensbewertung. Falls Sie nicht schuld am Unfall sind, ist unser Gutachten für Sie kostenlos. Melden Sie sich gerne.
Ein Auto Gutachter darf nicht befangen agieren, also keine Unfallanalyse für Freunde oder Familie abgeben. Außerdem darf ein Unfallgutachter lediglich seine Analyse und Schadensmeldung weitergeben, er hat letztendlich keine Entscheidungsgewalt. Das endgültige Urteil über die Schadenshöhe, den Unfallhergang und einen eventuellen Strafbefehl trifft immer die Versicherung, der Anwalt oder die Polizei.
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