Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung durch unseren zertifizierten KFZ Gutachter in Altglienicke, damit Sie Ihr Recht problemlos durchsetzen können.
Inhabergeführter Familienbetrieb
Unsere KFZ Gutachter in Altglienicke bieten Ihnen eine professionelle und unabhängige Fahrzeugbewertung, wenn Sie ein KFZ Gutachten oder ein KFZ Wertgutachten benötigen. Nach einem Unfall ist eine detaillierte Analyse essenziell, um den entstandenen Schaden zu dokumentieren und eine faire Schadensregulierung sicherzustellen. Unsere KFZ Sachverständigen in Altglienicke prüfen sorgfältig alle Details und erstellen Gutachten für Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoschäden. Auch für die Wertermittlung Ihres Fahrzeugs sind wir der richtige Ansprechpartner. Unsere Wertgutachten helfen Ihnen beispielsweise bei einem geplanten Verkauf, einem Leasing-Rückläufer oder bei der Versicherungseinstufung. Wir sorgen für eine transparente Abwicklung und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Falls erforderlich, unterstützen wir Sie auch bei der Kommunikation mit der Versicherung. Mit unserer Expertise erhalten Sie eine objektive Bewertung und vermeiden finanzielle Nachteile. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und profitieren Sie von unserer schnellen und zuverlässigen Unterstützung.
Verkehrsunfall und Unfallschaden?
In nur 4 Schritten zu Ihrer Entschädigung.
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Termin vereinbaren
Sie können uns telefonisch erreichen oder per E-Mail kontaktieren. Als KFZ Gutachter sind wir jederzeit in Altglienicke für Sie unterwegs.
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Unser KFZ Wertgutachter wird Ihr Fahrzeug direkt vor Ort begutachten. Egal ob bei Ihnen Zuhause, bei Ihnen auf der Arbeit oder direkt am Unfallort in Altglienicke.
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Nachdem unser KFZ Sachverständiger die Berechnung durchgeführt hat, werden sämtliche erforderlichen Unterlagen an die Versicherung oder den Anwalt weitergeleitet.
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Nach Prüfung durch die Versicherung, erhalten Sie die Auszahlung der Reparaturkosten, die im Unfallgutachten ermittelt wurden.
Das sagen unsere Kunden
“Ich bin über Google auf das Team gestoßen. Ich war super überrascht! Kompetentes Team, ohne lange Wartezeit, äußerst freundlich gegenüber dem Kunden und Preis/Leistungsverhältnis war unschlagbar.”
Philipp Goralski
"Sehr guter Service, gute Beratung und auch super freundlich. Ich komme wieder!"
Marvin Koch
Bereits mehrmals Dienstleistungen in Anspruch genommen - wurde immer super freundlich und kompetent beratet.
Marie Elsner
Sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter mit Fachkenntnissen. Die Arbeit wird schnell gemacht, es wird auch bei Fragen alles beantwortet und geholfen. Sehr zu empfehlen!
Dariush Franczak
Sehr guter Service, gute Beratung und auch super freundlich. Sehr empfehlenswert!
Andrjucha Melnk
Häufig gestellte Fragen
Ein Unfallgutachten ist die Grundlage für die Schadensregulierung nach einem Unfall. Falls es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, können Sie sich an einen unabhängigen Sachverständigen in Altglienicke wenden.
Sollten Sie keine Schuld am Unfall tragen, werden die Kosten für Ihr Gutachten von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.
Wir bieten Ihnen eine flexible und bequeme Schadensbewertung vor Ort. Dank der Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung bleibt der Service für Sie kostenlos.
Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.
Ja! Denn im § 249 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Geschädigte selber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug Instandsetzen oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Dies wird auch als fiktive Abrechnung bezeichnet.
Ja, Sie haben das Recht einen freien Unfallgutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.
Ihr vertrauenswürdiger KFZ-Gutachter in Altglienicke – wir arbeiten effizient, präzise und bieten kostenfreie Gutachten für Unfallgeschädigte. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Ein Auto Gutachter darf nicht befangen agieren, also keine Unfallanalyse für Freunde oder Familie abgeben. Außerdem darf ein Unfallgutachter lediglich seine Analyse und Schadensmeldung weitergeben, er hat letztendlich keine Entscheidungsgewalt. Das endgültige Urteil über die Schadenshöhe, den Unfallhergang und einen eventuellen Strafbefehl trifft immer die Versicherung, der Anwalt oder die Polizei.
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