Motorrad mit Saisonkennzeichen: Unfall außerhalb der Saison – Versicherung & Regress

Inhaltsübersicht

Kernaussagen:

  • Außerhalb der Saison darf ein Motorrad mit Saisonkennzeichen nicht auf öffentlichen Straßen bewegt oder geparkt werden, auch nicht kurz zur Werkstatt oder zum TÜV.

  • Die Kfz-Haftpflicht schützt geschädigte Dritte trotzdem, kann sich das Geld anschließend aber vom Fahrer zurückholen (Regress).

  • Teilkasko und Vollkasko ruhen in den Nicht-Saisonmonaten meist vollständig. Ausnahmen gelten für Brand-, Diebstahl- oder Elementarschäden auf dem festen Stellplatz.

  • Beim Motorrad mit Saisonkennzeichen ist ein unabhängiger Kfz-Gutachter nach einem Unfall in Berlin, gerade bei Totalschaden oder streitigen Restwerten, der wichtigste Verbündete des Halters.

  • Die Kfz-Gutachten-Kostenübernahme durch die Haftpflicht des Unfallgegners setzt Fremdverschulden und eine sachgerechte Beauftragung voraus; bei Eigenverschulden zahlt in der Regel nur die eigene Vollkasko, sofern sie greift.

Es ist ein kalter Sonntagabend im November. Sie schieben Ihre Maschine aus der Garage, weil das Wetter noch einmal mitzuspielen scheint, und wollen die letzte Runde vor dem Winter drehen. An der nächsten Kreuzung fährt Ihnen ein Transporter in die Seite. Das Motorrad liegt auf der Straße, das Nummernschild trägt eine 04 und eine 10, und Ihnen fällt ein: Heute ist der 12. November. Genau hier beginnt der schwierige Teil: Was in dieser Situation zu beachten ist, entscheidet über Bußgeld, Regress und die Frage, ob überhaupt jemand die Reparatur oder den Zeitwert ersetzt.

Rechtliche Grundlagen: Was das Saisonkennzeichen wirklich regelt

Ein Saisonkennzeichen ist eine reguläre Zulassung mit fest eingeprägten Betriebsmonaten. Betrieb und Abstellen auf öffentlichem Grund sind nur innerhalb dieses Zeitraums zulässig, geregelt in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das gilt fürs Fahren, Anhalten, Parken und selbst das kurze Rangieren.

Die Grundlage steht in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beim Bundesministerium der Justiz. Sie beschreibt, dass ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen nur in dem auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraum am Verkehr teilnehmen darf. Danach ruht die Zulassung, erloschen ist sie aber nicht. Genau dieser feine Unterschied ist der Grund, warum es beim Unfall so oft zu Streit mit dem Versicherer kommt.

Ruhezeit heißt nicht „Versicherungsschutz weg"

Der häufigste Irrtum lautet: außerhalb der Saison sei ich „gar nicht versichert". Stimmt so nicht. Die Kfz-Haftpflicht bleibt gegenüber geschädigten Dritten wirksam. Aufgehoben ist nur die Berechtigung, das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu nutzen. Wer trotzdem fährt, verletzt eine vertragliche Obliegenheit und muss mit einem Regress rechnen, den der Versicherer nach Zahlung an den Geschädigten geltend macht.

Die Rechtsgrundlage für den Direktanspruch des Geschädigten ist § 115 Versicherungsvertragsgesetz. Diese Norm ist im Versicherungsvertragsgesetz auf gesetze-im-internet.de im Wortlaut abrufbar. Für Sie als Halter bedeutet sie: Der Dritte wird geschützt, damit unschuldige Unfallopfer nicht leer ausgehen. Sie selbst können intern trotzdem in die Pflicht genommen werden.

H-Kennzeichen und Oldtimer-Saisonzulassung

Ein H-Kennzeichen mit zusätzlichem Saisonzeitraum folgt denselben Grundregeln: außerhalb der Betriebsmonate darf das Fahrzeug nicht öffentlich bewegt oder abgestellt werden. Ein Sonderfall ist es nur bei den steuerlichen und versicherungstechnischen Konditionen. An der Frage nach Haftpflicht, Kasko und Regress ändert sich in einem Unfall nichts Grundlegendes gegenüber einem normalen Saisonkennzeichen.

Versicherungsschutz außerhalb der Saison: Was wirklich gilt

Der Versicherungsschutz bei Saisonkennzeichen außerhalb der Saison ist die Kernfrage jeder Regulierung. Grob gilt: Haftpflicht schützt die anderen, Kasko schützt Sie, und beide behandeln die Ruhezeit unterschiedlich. Wer die Trennlinien kennt, kann im Gespräch mit dem Versicherer klarer argumentieren und weiß, wo ein Gutachten den Ausschlag gibt.

Kfz-Haftpflicht: Dritte sind geschützt, der Fahrer haftet zurück

Verursachen Sie außerhalb der Saison einen Unfall, zahlt die Haftpflicht dem Geschädigten in der Regel den Schaden. Der Grund ist der Schutz Dritter nach § 115 VVG. Anschließend kann Ihr Versicherer im Innenverhältnis Regress nehmen, weil das Fahren außerhalb der Betriebsmonate eine Obliegenheitsverletzung darstellt. Die Höhe ist gedeckelt, kann aber im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen, je nach Vertragsbedingungen. Konkrete Zahlen gehören in die individuelle Prüfung Ihres Vertrages, nicht in eine Pauschalauskunft.

Teilkasko und Vollkasko: ruhende Leistung mit Ausnahmen

Die Kaskoversicherung ruht in den Nicht-Saisonmonaten üblicherweise. Ein Sturz im Regen am 20. November ist damit für die Vollkasko normalerweise kein Leistungsfall. Ausnahmen sehen viele Bedingungswerke jedoch für Fahrzeuge vor, die während der Ruhezeit auf einem festen, umfriedeten Stellplatz stehen. Für diese Zeit gilt oft eine sogenannte Ruheversicherung, die weiterhin Schutz gegen Brand, Diebstahl, Elementarereignisse und Tierbiss bietet.

Entscheidend sind Ihre konkreten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Prüfen Sie den Passus zur Ruheversicherung, zum Abstellort und zu den ausgeschlossenen Ereignissen genau, bevor Sie einen Schaden melden. Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Aussagen aus Foren.

Was bei Diebstahl oder Brand auf dem Stellplatz gilt

Wird das Motorrad im November aus der abgeschlossenen Tiefgarage gestohlen, greift die Teilkasko in der Regel weiter, weil die Ruheversicherung genau diesen Fall abdeckt. Steht die Maschine dagegen im November nachts auf der öffentlichen Straße und brennt, prüft der Versicherer, ob das Abstellen dort zulässig war. War es das nicht, kann er die Leistung kürzen oder verweigern. Auch hier gilt:Der Ort des Abstellens ist rechtlich mindestens so wichtig wie die Ursache des Schadens.

Bußgeld, Punkte und strafrechtliche Folgen

Wer außerhalb der Saison fährt oder parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Bußgeldkatalog des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ist mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld zu rechnen; die Höhe hängt von Dauer und Umständen ab. Kommt ein Unfall dazu, prüft die Polizei zusätzlich, ob ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt, weil das Fahrzeug in der Ruhezeit versicherungsrechtlich als „nicht zum Verkehr zugelassen" behandelt wird. Das ist keine Bagatelle, sondern kann eine Straftat sein, mit Eintragung im Fahreignungsregister.

Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel gibt eine strukturierte Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei Bußgeld, Regress oder drohendem Verlust des Versicherungsschutzes lohnt sich in aller Regel ein Anruf beim Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die ersten Schritte direkt nach dem Unfall

Die ersten dreißig Minuten am Unfallort bestimmen viel. Weil bei einem Motorrad mit Saisonkennzeichen zusätzlich die Zulassungsfrage auftaucht, sollte die Dokumentation noch sorgfältiger sein als sonst.

  • Unfallstelle sichern, Warndreieck aufstellen, Verletzte versorgen und Notruf wählen.

  • Polizei rufen, gerade außerhalb der Saison. Ein Polizeiprotokoll ist im späteren Streit oft entscheidend.

  • Fotos aus mehreren Perspektiven machen: Gesamtaufnahme, Endstellungen, Bremsspuren, Schäden am eigenen und am gegnerischen Fahrzeug, Kennzeichen, Straßenschilder.

  • Zeugen ansprechen und Namen sowie Telefonnummern notieren. Später erreichen Sie sie meist nicht mehr.

  • Personalien und Versicherungsdaten des Unfallgegners aufnehmen, aber kein Schuldanerkenntnis abgeben.

  • Den Unfall unverzüglich und vollständig der eigenen Versicherung melden, einschließlich des Hinweises, dass ein Saisonkennzeichen geführt wird und der Unfall außerhalb der Saison passiert ist.

Das Verschweigen des Saisonzeitraums ist der teuerste Fehler nach dem Unfall selbst. Es kann als arglistige Täuschung oder als vorsätzliche Obliegenheitsverletzung gewertet werden und in der Folge die Kasko- und Regressleistungen komplett kippen.

Wann ein unabhängiger Kfz-Gutachter nach Unfall in Berlin unverzichtbar ist

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter nach einem Unfall in Berlin ist immer dann sinnvoll, wenn der Schaden nicht offensichtlich ein Bagatellschaden ist. Als grobe Richtschnur nennt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03) eine Grenze von etwa 750 Euro. Darüber hat der Geschädigte bei Fremdverschulden in der Regel Anspruch auf ein eigenes Sachverständigengutachten auf Kosten der gegnerischen Haftpflicht, gestützt auf § 249 BGB. Genau prüfen sollte man das im Einzelfall, weil die konkrete Grenze nicht gesetzlich fixiert ist und der Sachverhalt entscheidend ist.

Bei einem Motorrad sind sichtbare Schäden regelmäßig nur die Spitze. Verzogene Rahmen, beschädigte Gabelbrücken, gerissene Gussräder oder unterschätzte Sturzfolgen an Elektronik und Sensorik erkennt der versicherungseigene Gutachter oft erst nach Nachforderung, gerne mit einem für Sie ungünstigen Ergebnis. Ein unabhängiger Sachverständiger schuldet Ihnen, nicht dem Versicherer.

Kfz-Gutachten Kostenübernahme durch die Haftpflicht

Bei eindeutigem Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht die Kfz-Gutachten-Kostenübernahme in der Regel vollständig. Voraussetzung ist, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt und Sie den Sachverständigen selbst beauftragen. Bei Mitverschulden wird Quotal gekürzt. Sind Sie selbst schuld, tragen Sie die Kosten in aller Regel selbst, es sei denn, Ihre eigene Vollkasko übernimmt sie im Rahmen der Bedingungen.

Wichtig für den Fall mit Saisonkennzeichen: Beauftragen Sie den Gutachter unbedingt selbst und lassen Sie sich vorher schriftlich bestätigen, dass er unabhängig arbeitet. Der Sachverständigenauftrag ist ein zentraler Baustein Ihrer späteren Beweisführung.

Unabhängiger Gutachter versus Versicherungsgutachter

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist deren Auftragnehmer. Er ist meist fachlich qualifiziert, aber sein Auftraggeber will die Auszahlung so gering wie möglich halten. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag und ist an Ihre Interessen gebunden, ohne den Sachverhalt zu verzerren. In Zweifelsfällen ist er der Grund, warum aus einem knappen Regulierungsangebot am Ende ein deutlich höherer Betrag wird. (Original verweist hier auf einen eigenen Beitrag zum Unterschied zwischen freiem Gutachter und öffentlich bestelltem Sachverständigen, bitte URL nachreichen.)

Totalschaden Motorrad: Restwert und Wiederbeschaffung realistisch

Gerade bei Zweirädern kippt die Kalkulation schnell in Richtung Totalschaden-Motorradgutachten. Der Grund ist die Bauweise: Rahmen, Gabel, Räder und Verkleidung sind teuer, gebrauchte Ersatzteile für ältere Modelle sind schwer beschaffbar, und die Arbeitszeit für den Rückbau ist hoch. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts übersteigen.

Drei Werte muss ein sauberes Gutachten liefern:

Wert

Was er bedeutet

Warum er zählt

Wiederbeschaffungswert

Was ein gleichwertiges Motorrad heute auf dem Markt in Berlin kosten würde

Basis für die Entschädigung

Restwert

Was das beschädigte Motorrad im Ist-Zustand noch bringt

Wird von der Entschädigung abgezogen

Reparaturkosten

Was die fachgerechte Instandsetzung kosten würde

Vergleich mit dem Wiederbeschaffungswert

Beim Restwert entstehen die meisten Streitigkeiten. Versicherer verweisen gerne auf überregionale Restwertbörsen mit hohen Angeboten, die für Sie in Berlin praktisch nicht umsetzbar sind. Ein sauberes Gutachten stützt sich auf den regionalen Markt und dokumentiert die eingeholten Angebote transparent. Für die vertiefte Darstellung des Sonderfalls, in dem ein Geschädigter bei Fremdverschulden gar keine Vorkasse leistet, verweisen wir auf unseren Leitfaden Kfz-Gutachter in Friedrichshain.

Besonderheiten für Motorräder und Oldtimer in Berlin

Berlin ist eine der schwierigsten Städte für Zweirad-Regulierungen. Das dichte Innenstadtnetz mit vielen Ampeln, die Kopfsteinpflasterstrecken in Mitte, Prenzlauer Berg und Kreuzberg, die permanenten Baustellen entlang der A100 und der wachsende Radverkehr sorgen für ein Unfallbild, das kaum mit dem Umland vergleichbar ist. Noch ein Berliner Effekt: viele Motorräder werden über den Winter in privaten Höfen, gemeinschaftlich genutzten Stellplätzen oder Kellergaragen abgestellt. Ob ein solcher Platz versicherungsrechtlich als „nicht öffentlich zugänglich" gilt, ist in der Praxis alles andere als trivial und wird bei Streit oft erst durch Fotos, Grundriss und Zeugen belegbar. Wer einen Oldtimer bewegt, hat zusätzlich mit einem regionalen Markt zu tun, der stark schwankt und ohne Fachgutachten kaum seriös bewertet werden kann.

Vor-Ort-Begutachtung statt Fernbewertung

Bei Motorrädern und historischen Fahrzeugen ist die Vor-Ort-Begutachtung nicht Kür, sondern Pflicht. Ein Foto reicht nicht, um Rahmenschäden, Zusatzausstattung, Originalität oder den tatsächlichen Zustand von Elektrik und Vergaser einzuschätzen. Wir kommen zum Fahrzeug, nicht andersherum, und dokumentieren so, dass die Regulierung nachvollziehbar bleibt. Das gilt auch für Fahrzeuge, die noch am Unfallort stehen oder wegen der Ruhezeit nicht mehr eigenständig bewegt werden dürfen. Mehr zum Ablauf einer Vor-Ort-Bewertung, den Rechten des Halters und den typischen Kosten beschreibt unser separater Beitrag zur Vor-Ort-Begutachtung.

Oldtimer und §23 StVZO-Gutachten

Ein klassisches Oldtimer-Gutachten und ein Kurzgutachten nach § 23 StVZO sind zwei unterschiedliche Dinge. Das eine dient der Wertfeststellung nach Unfall, das andere der Erteilung oder dem Erhalt eines H-Kennzeichens. Beides bieten spezialisierte Kfz-Sachverständige in Berlin an. Für die Bewertung eines beschädigten Klassikers ist die Kombination aus historischer Marktkenntnis und Regionalwissen entscheidend. Ein Berliner Oldtimermarkt tickt anders als der in München oder Hamburg: Angebot und Nachfrage schwanken saisonal, viele Sammlerstücke wechseln über Vereine und geschlossene Netzwerke den Besitzer, nicht über offene Portale.

Berliner Zulassungsstelle: saisonale Ummeldung

Wer nach einem Unfall den Kennzeichenzeitraum ändern oder das Fahrzeug ganz stilllegen will, geht in Berlin über das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Termine sind Mangelware, digitale Anträge sind teilweise möglich, aber der Umweg über einen Zulassungsdienst ist realistisch. Details prüfen Sie am besten auf der offiziellen Seite service.berlin.de, Stand 2026.

Regress bei Saisonkennzeichen: Wann Sie zahlen müssen

Der Regress bei Saisonkennzeichen ist der Punkt, den viele Halter am meisten unterschätzen. Der Versicherer zahlt zunächst an den Geschädigten und fordert das Geld anschließend beim Fahrer oder Halter zurück. Höhe und Reichweite hängen vom Verschulden ab. Bei einer bewussten Fahrt außerhalb der Saison wird meist grobe Fahrlässigkeit angenommen. Reine Parkverstöße im November werden anders gewichtet als eine mehrstündige Ausfahrt.

Wichtig ist die Deckelung. Was sich der Versicherer davon tatsächlich zurückholt, hängt vom Umfang des Schadens am Dritten ab: bei einer kleinen Blechdelle ist es meist der ganze Rechnungsbetrag, bei einem Personenschaden im mittleren fünfstelligen Bereich in der Regel der volle Deckel. Der Gedanke, ein Unfall in der Ruhezeit werde „schon irgendwie geregelt", ist deshalb finanziell riskant.

Deshalb ist die Dokumentation entscheidend. Ist belegbar, dass Sie das Motorrad nur ein paar Meter vom privaten Stellplatz zur nächsten Parkbucht bewegt haben und dabei kollidiert sind, kann der Regress niedriger ausfallen, als wenn Sie ohne Notwendigkeit unterwegs waren. Auch die Frage, ob Sie den Versicherer sofort und vollständig informiert haben, spielt eine Rolle: eine ehrliche Selbstanzeige beim eigenen Versicherer wird in der Praxis regelmäßig milder bewertet als eine später aufgedeckte Verschleierung. Ein neutrales Gutachten ist in dieser Konstellation Teil der Verteidigung, nicht nur der Schadensbezifferung. Es liefert eine belastbare Grundlage, mit der Ihr Anwalt gegenüber dem Versicherer über die Höhe eines Regresses verhandeln kann.

Checkliste: Vom Unfall bis zur Schadensregulierung

Damit im Fall der Fälle nichts vergessen wird, hier die pragmatische Abfolge, mit der ein Halter in Berlin gut aufgestellt ist:

  • Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen, Notruf wählen.

  • Polizei rufen und Aktenzeichen notieren.

  • Fotos, Zeugen, Personalien und Versicherungsdaten aufnehmen, kein Schuldanerkenntnis.

  • Motorrad bergen lassen und sicher abstellen. Bei Ruhezeit möglichst auf privatem Grund.

  • Versicherung schriftlich melden, Saisonzeitraum offenlegen.

  • Unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen.

  • Reparatur oder Ersatz erst nach Freigabe der Regulierung durch den Versicherer starten.

  • Bei Streit oder drohendem Regress Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Für den Termin mit dem Gutachter halten Sie am besten diese Unterlagen bereit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit sichtbarem Saisonzeitraum

  • Polizeiliches Aktenzeichen und, falls vorhanden, Unfallprotokoll

  • Alle Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen

  • Kontakt zur eigenen und zur gegnerischen Versicherung

  • Serviceheft, Werkstattrechnungen der letzten Jahre und Nachweise über Umbauten

Möchten Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Berlin einschalten, können Sie über unser Kontaktformular ein Erstgespräch anfragen. Wir prüfen den Fall, klären die Kostenübernahme und begutachten das Fahrzeug in der Regel vor Ort. Wie die kostenlose Beauftragung bei Fremdverschulden konkret abläuft, beschreiben wir am Beispiel unseres Kreuzberg-Bezirksartikels.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich ein Motorrad mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison überhaupt bewegen?
Nein. Außerhalb des auf dem Kennzeichen eingeprägten Zeitraums ist jede Nutzung im öffentlichen Straßenraum untersagt, egal ob Fahren, Anhalten oder Parken. Zulässig ist die Nutzung nur auf privatem, nicht öffentlich zugänglichem Grund. Wer trotzdem fährt, riskiert Bußgeld, Regress und im Extremfall eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Ist es erlaubt, mit einem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison zu parken?
Auf öffentlichem Grund grundsätzlich nicht. Wer sein Motorrad im November am Straßenrand abstellt, obwohl die Saison im Oktober endet, handelt ordnungswidrig. Zulässig ist nur das Abstellen auf privatem Grundstück, in einer Garage oder auf einem eindeutig privaten Stellplatz. Das ist auch versicherungsrechtlich wichtig, weil die Ruheversicherung der Teilkasko häufig genau diese Bedingung voraussetzt.

Darf ich mit einem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison zur Hauptuntersuchung fahren?
Auch das ist außerhalb der Saison nicht gestattet. Im Gegensatz zur klassischen Kurzzeit- oder Ausfuhrzulassung gibt es beim Saisonkennzeichen keine Sondererlaubnis für Werkstatt-, Prüf- oder Zulassungsfahrten. Wer sein Motorrad in dieser Zeit zum TÜV oder in die Werkstatt bringen muss, sollte einen Transport organisieren, etwa per Anhänger oder Servicetransport der Werkstatt.

Welche Nachteile hat ein Saisonkennzeichen für Motorradfahrer?
Hauptnachteil ist der Verlust an Flexibilität. Ein warmer Wintertag darf nicht für eine spontane Ausfahrt genutzt werden, spätere Werkstatttermine bedeuten Transportkosten, und im Schadensfall in der Ruhezeit sind Kaskoleistungen eingeschränkt. Im Gegenzug sparen Halter Steuer und Versicherungsbeitrag anteilig, weshalb das Modell für viele Motorradfahrer trotzdem wirtschaftlich sinnvoll bleibt.

Wer trägt die Kosten für den Gutachter nach einem Unfall außerhalb der Saison?
Bei eindeutigem Fremdverschulden übernimmt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflicht die Gutachterkosten, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei Eigenverschulden zahlt in der Regel Ihre eigene Vollkasko, falls diese greift, oder Sie selbst. Der Umstand, dass das Fahrzeug außerhalb der Saison bewegt wurde, kann die Regulierung erschweren, hebt sie aber nicht automatisch auf.

Was passiert, wenn ich den Saisonzeitraum bei der Schadenmeldung verschweige?
Das Verschweigen kann als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und im schlechtesten Fall zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes und zusätzlich zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Melden Sie den Unfall vollständig und offen, auch wenn Sie befürchten, damit einen Regress auszulösen. Die spätere Entdeckung ist praktisch immer teurer als die ehrliche Meldung.

Ersetzt dieser Artikel eine anwaltliche Beratung?
Nein. Der Beitrag gibt eine strukturierte Orientierung für Halter in Berlin und benennt die üblichen rechtlichen Bezugsnormen. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei drohendem Regress, Bußgeldbescheiden oder Streit über den Restwert eines Motorrads empfehlen wir, zusätzlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

Was jetzt zu tun ist

Ein Unfall außerhalb der Saison ist unangenehm, aber selten hoffnungslos. Der wichtigste Schritt ist die vollständige und ehrliche Kommunikation mit der eigenen Versicherung und die frühe Einbindung eines unabhängigen Sachverständigen. Liegt Ihr Fall in Berlin oder im Umland, können wir das Motorrad vor Ort begutachten, die Kfz-Gutachten-Kostenübernahme prüfen und Sie durch die Regulierung begleiten.

Rufen Sie uns unter +493023255736 oder sprechen Sie uns über das Kontaktformular an, wir melden uns in der Regel am selben Werktag zurück.

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