Unsere unabhängigen KFZ Gutachter in Tiergarten stehen Ihnen rund um die Uhr zur Seite, damit Sie sich auf eine faire Schadensregulierung verlassen können.
Inhabergeführter Familienbetrieb
Ob Unfallgutachten oder Wertermittlung – als unabhängiger KFZ Gutachter in Tiergarten sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere KFZ Sachverständigen in Tiergarten verfügen über umfangreiche Erfahrung und erstellen zuverlässige KFZ Gutachten für sämtliche Fahrzeugtypen. Wir prüfen Schäden nach Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskofällen und liefern Ihnen exakte KFZ Wertgutachten. Unsere zertifizierten Experten arbeiten unabhängig und setzen sich dafür ein, dass Sie eine realistische Einschätzung erhalten. Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Schadensregulierung. Lassen Sie sich von unserem Fachwissen überzeugen und nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.
Verkehrsunfall und Unfallschaden?
In nur 4 Schritten zu Ihrer Entschädigung.
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Termin vereinbaren
Sie können uns telefonisch erreichen oder per E-Mail kontaktieren. Als KFZ Gutachter sind wir jederzeit in Tiergarten für Sie unterwegs.
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Unser KFZ Wertgutachter wird Ihr Fahrzeug direkt vor Ort begutachten. Egal ob bei Ihnen Zuhause, bei Ihnen auf der Arbeit oder direkt am Unfallort in Tiergarten.
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Nachdem unser KFZ Sachverständiger die Berechnung durchgeführt hat, werden sämtliche erforderlichen Unterlagen an die Versicherung oder den Anwalt weitergeleitet.
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Nach Prüfung durch die Versicherung, erhalten Sie die Auszahlung der Reparaturkosten, die im Unfallgutachten ermittelt wurden.
Das sagen unsere Kunden
“Ich bin über Google auf das Team gestoßen. Ich war super überrascht! Kompetentes Team, ohne lange Wartezeit, äußerst freundlich gegenüber dem Kunden und Preis/Leistungsverhältnis war unschlagbar.”
Philipp Goralski
"Sehr guter Service, gute Beratung und auch super freundlich. Ich komme wieder!"
Marvin Koch
Bereits mehrmals Dienstleistungen in Anspruch genommen - wurde immer super freundlich und kompetent beratet.
Marie Elsner
Sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter mit Fachkenntnissen. Die Arbeit wird schnell gemacht, es wird auch bei Fragen alles beantwortet und geholfen. Sehr zu empfehlen!
Dariush Franczak
Sehr guter Service, gute Beratung und auch super freundlich. Sehr empfehlenswert!
Andrjucha Melnk
Häufig gestellte Fragen
Um den Schaden nach einem Verkehrsunfall professionell bewerten zu lassen, wird häufig ein Unfallgutachten benötigt. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Betroffener die Möglichkeit, einen freien Gutachter in Tiergarten zu beauftragen.
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Die Erstellung ist für Sie somit ohne finanzielle Belastung.
Kein lästiger Werkstattbesuch nötig – wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es Ihnen am besten passt. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie nichts, denn die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten.
Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.
Ja! Denn im § 249 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Geschädigte selber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug Instandsetzen oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Dies wird auch als fiktive Abrechnung bezeichnet.
Ja, Sie haben das Recht einen freien Unfallgutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.
Wenn es um KFZ-Gutachten in Tiergarten geht, sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Unser Team kommt schnell zu Ihnen, analysiert den Schaden mit modernster Technik und erstellt kostenfreie Gutachten für Unfallopfer. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Ein Auto Gutachter darf nicht befangen agieren, also keine Unfallanalyse für Freunde oder Familie abgeben. Außerdem darf ein Unfallgutachter lediglich seine Analyse und Schadensmeldung weitergeben, er hat letztendlich keine Entscheidungsgewalt. Das endgültige Urteil über die Schadenshöhe, den Unfallhergang und einen eventuellen Strafbefehl trifft immer die Versicherung, der Anwalt oder die Polizei.
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